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Teilnahmebedingungen des Evangelischen Jugendwerks der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen für Seminare und Bildungsveranstaltungen
 (Stand Juli 2018)  

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen (Im Folgenden: Teilnahmebedingungen) werden, soweit sie in die Anmeldung rechtswirksam einbezogen wurden, Inhalt des Vertrages, der zwischen dem Evangelischen Jugendwerk der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen und dem Teilnehmer zustande kommt.

 

  1. Allgemeines

 

Das Evangelische Jugendwerk  der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen (ejw), Sindelfinger Straße 9, 71032 Böblingen, ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung. Es ist öffentlich anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §4 des Jugendbildungsgesetztes des Landes Baden-Württemberg und anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen  gelten für den Vertrag  über die Teilnahme an Seminaren und Bildungsveranstaltungen, angeboten vom Evangelischen Jugendwerk der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen, im Folgeneden ejw genannt. Die Durchführung der Seminare und Bildungsveranstaltungen (Im Folgenden: Veranstaltungen) erfolgt durch das ejw selbst oder durch einen durch das ejw beauftragten Dritten.

 

  1. Anzuwendendes Recht

 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem ejw und den Teilnehmern finden in erster Linie die vorliegenden Teilnahmebedingungen Anwendung, ansonsten die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag, §§611ff BGB.

 

  1. Teilnahme

 

An den Veranstaltungen des ejw kann jede und jeder teilnehmen, soweit für das jeweilige Angebot in der Ausschreibung keine Beschränkung, wie z.B. Alter, Geschlecht oder Kenntnisstand (z.B. Anfänger, Fortgeschrittene) angegeben sind.

 

  1. Anmeldung und Vertragsschluss

 

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des ejw bietet der Kunde dem ejw verbindlich den Abschluss eines privatrechtlichen  Vertrages über die Teilnahme auf Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

 

  1. Schriftform

 

Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, E-Mail oder Online-Buchungssystem unter Angaben aller im Anmeldeformular geforderten Daten erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen werden in der Regel nicht angenommen.

 

  1. Inhalt

 

Mit der Anmeldung  erkennt der Teilnehmer/Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen des ejw an.

 

  1. Anmeldung Minderjähriger

 

Die Anmeldung Minderjähriger kann nur schriftlich oder online über http://www.ejwbb.de erfolgen. Sie muss im Fall der schriftlichen Anmeldung von einem Elternteil (Sorgeberechtigten) durch Unterschrift bestätigt werden. Im Fall der Anmeldung über http://www.ejwbb.de  muss der Minderjährige ausdrücklich erklären, dass die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten vorliegt. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Wirksamkeit von Geschäften beschränkt Geschäftsfähiger.

 

  1. Anmeldebestätigung oder Absage

 

Im Falle einer Online-Anmeldung erfolgt innerhalb von 10 Tagen automatisch eine elektronische Anmeldebestätigung. Diese stellt lediglich eine Eingangsbestätigung dar und noch keine Teilnahmebestätigung, begründet also noch keine vertraglichen Ansprüche.
Der Eingang von Anmeldungen per Brief wird nicht gesondert bestätigt. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt eine schriftliche Absageinnerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldung.

 

  1.  Teilnahmebestätigung

 

Mit Erhalt der schriftlichen oder elektronischen Teilnahmebestätigung durch das ejw kommt der Vertag zustande.

 

  1. Leistungen und Durchführung

     

 

  1. Allgemeines

 

Die vertraglichen Leistungen des ejw bestehen in der Organisation und Durchführung  der angebotenen Veranstaltung.

 

  1. Leistungen

 

Inhalt, Umfang und Preis der jeweiligen Veranstaltung, sowie die mit der Durchführung der Schulungsveranstaltung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Das ejw behält sich notwendige Änderungen der Veranstaltungen vor, soweit diese den Gesamtzuschnitt der betreffenden Veranstaltung nicht wesentlich verändern und dem Teilnehmer zumutbar sind. Druckfehler und Zeichenfehler  sind von der Leistungspflicht und der Haftung ausgenommen.

 

  1. Nebenabrede

 

Nebenabreden, die von der Leistungsbeschreibung abweichende Leistungen regelt, sind nur insoweit wirksam, als sie ausdrücklich schriftlich in den Vertrag einbezogen wurden.

 

  1. Anordnungen und Hinweise der Seminarleitung

 

Die vom ejw mit der Durchführung der Veranstaltung  beauftragten Mitarbeitern bzw. Referenten sind gegenüber dem Teilnehmer  weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 

  1. Unterbringung

 

Soweit die Veranstaltung die Übernachtung in einer der Tagesstätten des ejw beinhaltet, erfolgt die Unterbringung in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Falls Einzelzimmer vorhanden und gewünscht sind, wird ein Zuschlag berechnet. Dieser ist in den verschiedenen Tagungsstätten unterschiedlich hoch.

 

  1. Leistungsänderungen

     

 

  1. Änderungen oder Abweichungen des Programms

 

Werden nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhaltes oder der Organisation einer Veranstaltung  notwendig, behält sich das ejw die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit hierdurch der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und die Änderung oder Abweichung dem Teilnehmer zumutbar ist.

 

  1. Ersatz des Veranstaltungsleiters

 

Der in der Leistungsbeschreibung angegebene Veranstaltungsleiter kann bei einer für das ejw nicht vorhersehbaren Verhinderung (insbesondere Erkrankung) durch einen anderen mit gleicher Qualifikation bzw. Erfahrung ersetzt werden.

 

  1. Teilnahmegebühren und Zahlung

     

 

  1. Grundsatz

 

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in den Ausschreibungen ausgewiesenen Preise der einzelnen Veranstaltung. Diese können beim ejw jederzeit angefordert werden.

 

  1. Nicht enthaltene Kosten

 

 Reisekosten (Insbesondere Beförderungs- und Übernachtungskosten) sind im Preis nicht eingeschlossen, sofern sich nichts aus der Leistungsbeschreibung ergibt.

 

  1. Zahlungsweise und Fälligkeit

 

Die vertraglich vereinbarten Teilnehmergebühren werden beim Teilnehmer per Rechnung, die dem Teilnehmer zusammen mit der  Teilnehmerbestätigung per E-Mail zugesandt wird, geltend gemacht. Eine Barzahlung der Gebühren zu Beginn der Veranstaltung kommt nur ausnahmsweise dann in Frage, wenn diese Möglichkeit zuvor in der Ausschreibung angegeben wurde. Wenn die Teilnahme Gebühr entsprechend schriftlich in Rechnung gestellt wird, ist diese spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

 

  1. Rücktritt des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer kann bei bereits erfolgter wirksamer Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem ejw vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Grundgesetz

 

Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form, das ejw empfiehlt jedoch im Interesse des Teilnehmers eine schriftliche Rücktrittserklärung.

 

  1. Stornosfristen und Gebühren bei Rücktritt

 

Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer kann das ejw folgende pauschale Entschädigungen geltend machen:

 

  1. Veranstaltung ohne Übernachtung

    Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung wird bei einem vom ejw nicht zu vertretenden Rücktritt des Teilnehmers ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn der ausgeschriebene Veranstaltungsbeitrag fällig, jedoch höchstens 20,00€ pro angemeldeter Teilnehmer

     

  2. Veranstaltungen mit Übernachtungen

    Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden mit dem Rücktritt pauschal folgende Entschädigungssummen fällig:

     

  1. Bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    15% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr, maximal jedoch 21,00€.

  2. Vom 44. Bis 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    25% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  3. Vom 34. Bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    50% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  4. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    80% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  5. Volle Teilnahmegebühr:

    Bei einem Rücktritt des Teilnehmers am Tag des Veranstaltungsbeginns wird die  volle Teilnahmegebühr fällig.

     

  1. Entschädigung bei Nachweis des tatsächlichen Schadens

    Das ejw kann im Falle des Rücktritts des Teilnehmers einen von den vorstehenden  Pauschalen abweichen, konkret berechneten und bezifferten Ausfall nachweisen und als Entschädigung vom Teilnehmer verlangen.

     

  2. Nichterscheinen oder verspätete Abmeldung

    Erscheint ein Teilnehmer ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung nicht zu der Veranstaltung, wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig, ebenso, wenn eine schriftliche Rücktrittserklärung dem ejw nach Veranstaltungsbeginn zugeht. 

     

  1. Grundsätzlich kein Gebührenerlass

    Ein Erlass der Teilnahme- oder Stornogebühr wegen Krankheit, Urlaub und anderen beim Teilnehmer liegenden Gründen erfolgt Grundsätzlich kein nicht.

     

  2. Nachweismöglichkeit des Teilnehmers zum tatsächlich entstandenen Schaden

    Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, dem ejw nachzuweisen, dass diesem abweichend von den vorstehenden Stornogebühren durch den Rücktritt und die Nichtteilnahme des Teilnehmers kein oder ein geringer Ausfall entstanden ist.
    Gelingt dieser Nachweis, ist der Teilnehmer lediglich zur Zahlung des nachgewiesenen tatsächlichen Ausfalls verpflichtet.

     

  3. Ersatzteilnehmer

    Die Veranstaltungsleistung  kann auf eine durch den Teilnehmer gestellte Ersatzperson übertragen werden.

     

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder frühzeitiger Abreise wegen Krankheit oder aus anderen , nicht vom ejw zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Minderungen oder anteilige Rückerstattung.
Ebenso werden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z.B. Mahlzeiten) grundsätzlich nicht erstattet.
Das ejw bezahlt jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an den Veranstalter tatsächlich zurückerstattet worden sind.

 

  1. Rücktritt und Kündigung des Veranstalters

Das ejw kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Veranstaltung  jederzeit absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Bedingungen aus Gründen ändern, die nicht vom ejw zu vertreten sind.

  1. Krankheit oder sonstige Verhinderung des Referenten

    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Veranstaltungsleiter plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Veranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen des ejw keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation und Erfahrung gestellt werden kann.

     

  2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

    Das ejw kann bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
    Das ejw wird, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt werde muss, die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn unterrichten.

     

  3. Seminarräume

    Weiterhin kann das ejw jederzeit vor Veranstaltungsbeginn  vom Vertrag zurücktreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen, wenn die Veranstaltungsräume oder unverzichtbares Veranstaltungsmaterial infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen und Ersatzräume oder Ersatzmaterial nicht verfügbar gemacht werden können.

     

  4. Zurückerstattung gezahlter Beiträge

    Gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühren werden durch das ejw unverzüglich zurückerstattet, im Fall des Rücktritts vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe und im Fall der Kündigung nach Veranstaltungsbeginn anteilig im Verhältnis zur ausgeschriebenen Gesamtdauer.

     

  5. Keine weitergehenden Ansprüche

    Bei Absage oder Kündigung der Veranstaltung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch  auf  Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, oder Arbeitsausfallkosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

     

  6. Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit

    Das ejw kann den Seminarvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf die ausgeschriebene Gebühr fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer mehrfach trotz Abmahnung den Veranstaltungsverlauf stört, wenn er Einrichtungen des ejw beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für das ejw, den Veranstaltungsleiter oder anderen Teilnehmer nicht zumutbar ist.

     

  1. Haftung des ejw

Das ejw haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und für die ordnungsgemäße Erbringung der Veranstaltungsleistungen. Diese Haftung sowie die Haftung für die Verletzung sämtlicher vor-, neben- und nachvertraglicher Pflicht ist beschränkt auf die dreifache Höhe des Veranstaltungspreises.
Das ejw schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht 
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Das ejw haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

 

  1. Datenschutz und Datenverwendung

Die zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie die  zur Rechnungsstellung und Zuschussbeantragung benötigten personalbezogenen Daten der Teilnehmer werden gespeichert und elektronisch verarbeitet.
Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltungen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis des jeweiligen Teilnehmers.
Die Teilnehmerdaten werden nicht zu gewerblichen Zwecken an andere weitergegeben.
Soweit personenbezogene Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, erfolgt die
  Datenverarbeitung vorrangig nach dem  Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

  1. Teilnehmer-/ Arbeitsunterlagen

Soweit die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung urgeberrechtlich geschützt sind, sind die Teilnehmer nicht befugt, Arbeitsunterlagen ohne vorherige Zustimmung des Urhebers zu vervielfältigen und/oder Dritten – auch auszugsweise – zugänglich zu machen. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen an Arbeitsunterlagen dürfen nicht entfernt werden.  

 

  1. Schlussbestimmungen

     

  1. Recht der Bundesrepublik Deutschland

    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

     

  2. Verjährung

    Alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem ejw verjähren mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes und bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hinsichtlich der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahre, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den Umständen, die den Anspruch gegen das ejw begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

     

     

     

 

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