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Information zur aktuellen Situation:
(Stand 19. April 2024)

Das Ferienwaldheim Tannenberg findet voraussichtlich vom 29. Juli  bis 23. August für Kinder von 5 bis 12 Jahren statt.

 

Die Kinderanmeldung startet am 20. April 2024
- Ein Bustransfer wird stattfinden. Unter dem Thread Buspläne finden Sie die aktuellen Zeiten
- Wie sieht ein Tag im Ferienwaldheim aus/ zeitlicher Ablauf
- Was sollte ihr Kind für die Waldheimzeit mitbringen oder eben nicht…?
- Eröffnungsfest

 

 
Wie sieht ein Tag im Ferienwaldheim aus/ zeitlicher Ablauf:

 

08:00 Uhr

Beginn des Ferienwaldheim-Tages mit einem gemeinsamen Impuls, wir nennen ihn „Ständerling“, dieser ist für alle Waldheimler:innen, Eltern und Verwandte-

 

Montagmorgens werden die Gruppen vorgelesen. Ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin der Gruppe steht auf der Bühne und liest die Kindernamen vor.
Ein anderer Mitarbeiter/ eine andere Mitarbeiterin steht am Ständerlingsplatz mit dem jeweiligen Gruppenschild. Die vorgelesenen Kinder sammeln sich am jeweiligen Gruppenschild und gehen dann gemeinsam zum Gruppenplatz.

 

08:30 Uhr

Die einzelnen Gruppen starten mit einem leckeren Frühstück in den Tag.

Den restlichen Vormittag gestaltet dann jede Gruppe individuell mit Basteln, Spielen oder einem Ausflug.

 

 

12:00 Uhr

Essensgong.  Die hungrigen Kids bekommen ihr heiß ersehntes Mittagessen.

 

12:30 Uhr

Mittagspause, das heißt die Kinder können individuell entscheiden ob Sie Ruhe, Freispiel oder SAM (Spaß am Mittag) Angebote wahrnehmen möchten.

 

14:00 Uhr

Als kleine Erfrischungspause gibt es dann für alle Gruppen Obst. Danach startet man in den zweiten Teil des individuell gestalteten nachmittags (z.B. Basteln, Ausflüge, Spiele)

15:45 Uhr

Zum gemütlichen Ausklang gibt es um 15:45 Uhr das gemeinsame Abendessen. 

 

16:15 Uhr

Der Ferienwaldheimtag wird  mit einem Ständerling beendet.


 

Was sollte ihr Kind für die Waldheimzeit mitbringen oder eben nicht… ?
Wechselkleidung: Wechselkleidung ist in jedem Alter sinnvoll. Durch Wasserschlachten, evtl. schnell änderndem Wetter oder bei jüngeren Kindern, die eventuell so ins spielen vertieft sind und ein kleines Malheur passiert, ist Wechselkleidung immer sinnvoll.

Badesachen: Gerade an warmen Tagen gibt es bei uns oft eine nicht vorab angekündigte Wasserschlacht. Bitte geben Sie ihrem Kind Badesachen und ein Handtuch mit, so dass es an der Wasserschlacht, bei Interesse, teilnehmen kann.

  • Ø     Hinweis: Für Kinder die nicht an der Wasserschlacht teilnehmen möchten, gibt es Wasserfreie Zonen.

Sonnencreme: Auch wenn es momentan nicht nach heißen Temperaturen aussieht, so hoffen wir doch noch auf besseres Wetter. Bitte packen Sie ihrem Kind seine/ ihre eigene Sonnencreme ein, so dass man sie bei Bedarf nutzen kann.

Essen: Wie Sie dem zeitlichen Ablauf entnehmen können haben die Kinder im Ferienwaldheim Tannenberg volle Verpflegung. Genauso ist für Getränke gesorgt.

Da es Neid und Missgunst anderer Kinder hervorrufen kann sollten Sie ihrem Kind daher bitte kein Extra Essen (wie zum Beispiel: „Süßkram“) oder Extra Getränke (wie zum Beispiel: Cola und Energiedrinks) mitgeben.

  • Ø    Für Kinder, die Lebensmittelintoleranzen haben, sorgt unser Küchenteam für ein alternatives Essensangebot.

 

Technische Geräte: Wir möchten, dass die Kinder bei uns ganz Kind sein können und sich mit anderen Teilnehmer:innen beschäftigen. Daher bitten wir Sie, ihrem Kind keine technischen Geräte (wie zum Beispiel: Nintendo Switch) mitzugeben.

Auch Handys sind im Normalfall nicht von Nöten. Sollte ihr Kind trotz allem, aufgrund des Heimweges, etc. ihrer Meinung nach ein Handy benötigen, dann soll es dieses tagsüber in der Tasche haben oder alternativ beim Gruppenleiter/ der Gruppenleiterin abgeben. Diese können es dann zur Verwahrung im Büro abgeben.

  • Ø     Sollte ihr Kind das Gerät nicht abgeben und es beschädigt oder entwendet werden, übernehmen wir keine Haftung.

Taschenmesser: Manch einer meint, dass das schnitzen zum Waldheim-Alltag dazu gehört. Nein, tut es nicht. Daher sollte Ihr Kind/ Ihre Kinder Messer/ Taschenmesser zu Hause lassen. Sollte man aufgrund einer Gruppenaktion tatsächlich ein Taschenmesser benötigen werden die Gruppenleiter:innen Sie rechtzeitig per Brief darüber informieren.  

 

Ø      Jede Gruppe hat einen eigenen Gruppenplatz. Die jüngeren Kinder ihren eigenen Gruppenraum. Ihr Kind/ Ihre Kinder müssen den gepackten Rucksack nicht jeden Tag
auf´s Neue mitschleppen, sondern können ihm am Platz deponieren.

Eröffnungsfest
An dieser Stelle möchten wir Sie schon Mals Herzlich zum Eröffnungsfest einladen. Dieses findet am Sonntag, den 28. Juli statt.

Die Kinder erwartet ein tolles Anspiel zu unserem diesjährigen Waldheim-Thema, eine Spielstraße die das ein oder andere Geschick abverlangt und eine Tombola.

Wir freuen uns auf Ihr kommen!

 

  • Anmeldung für Mitarbeitende :
    ab 14. Februar 2024

Für den Sommer 2024 kannst du Dich hier als Mitarbeiter:in anmelden:   Anmeldelink
Hinweis: Mitarbeiter:innen die in unserer Waldheim-Küche arbeiten möchten und einen Betreuungsplatz für ihr Kind/ ihre Kinder benötigen, bekommen diesen kostenlos bei uns zur Verfügung gestellt.

- > Deine Anmeldung wird dann in den folgenden Wochen durch das EJW bestätigt und ist nur mit dieser Bestätigung rechtsgültig. 
  

  • Anmeldung für „Mitarbeiter im Training“ (14 oder 15 Jahre alt)
    ab 21. Februar 2024  

Für den Sommer 2024 kannst du Dich hier als MiT anmelden: "alle Plätze vergeben"

Informationen zum Programm: MIT - Mitarbeiter im Training
Die Anmeldung ist nur mit Bestätigung rechtsgültig.

  

  • Anmeldung für die Kinder- bzw. Mini-Gruppen,
    ab 20.04.2024

 

Woche 1
Kinderanmeldung - Woche 1


Woche 2
Kinderanmeldung - Woche 2


Woche 3 
Kinderanmeldung - Woche 3
Mini-Gruppe

 

Woche 4
Kinderanmeldung - Woche 4

Kosten

Kinder aus Böblingen pro Woche: 80,-€
Kinder aus Böblingen pro Woche mit Familienpass: 40€


Kinder aus anderen Gemeinden pro Woche 100,-€
(Zuschüsse können in anderen Gemeinden bei der Stadt beantragt werden)


Familien die finanzielle Unterstützung benötigen sollten, können sich gerne bei uns melden. Für diesen Fall haben wir einen Sozialfond. 

Die Anmeldung für die jeweiligen Woche finden Sie oben oder unter: Anmeldungen/ Termine & Veranstaltungen

Erst nach Zahlungseingang und nach Eingang der Einverständniserklärung und aller weiteren Dokumente erhalten Sie eine endgültige Platzzusage.


Rücktrittskosten entstehen, sobald Sie die vorläufige Platzzusage erhalten haben, wenn Sie ihr Kind wieder abmelden. Eine Übersicht über die Höhe der Rücktrittskosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

Auch nach einer Entscheidung zur Durchführung können uns weitere aktuelle Entwicklungen und Verordnungen zur Korrektur der Entscheidung bis hin zu einer Absage des Ferienwaldheims zwingen. Wir werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt über weitere Entwicklungen zeitnah informieren.

Wir bedanken uns schon heute für Ihr Verständnis.

Wenn Sie noch Fragen haben wenden Sie sich bitte an uns.

 

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an Mathias Moroff (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bei Fragen zu Anmeldung oder den beigefügten Unterlagen an Johannes Drechsler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Wir sind auch telefonisch für Sie erreichbar unter
Festnetz: 07031-4921441 

 

 


Liebe Eltern,

der Träger des Ferienwaldheims Tannenbergs (Ev. Gesamtkirchengemeinde Böblingen) und dessen Mitarbeiter setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung dafür ein, um den Aufenthalt Ihres Kindes im Ferienwaldheim zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen. Zur optimalen Abwicklung tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Teilnahmebedingungen treffen wollen...

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten uns für den Mehraufwand aufrichtig bei Ihnen entschuldigen!

Wir haben uns das nicht ausgedacht, und werden quasi selbst von der Bürokratie "erschlagen".  Bei der Anfrage und/oder Anmeldung für das Ferienwaldheim Tannenberg werden von uns Daten erfasst. Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen bitten wir Sie, sich kurz Zeit zu nehmen und die folgenden Texte durchzulesen. Erst nach Zustimmung "Hinweis zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten" und "Reisebedingungen" ist eine Anmeldeanfrage möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Hinweis zum Umgang mit ihren persönlichen Daten

Allgemeine Hinweise

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe bietet das ejw vielfältige Reise- und Bildungsangebote an. Unser Hauptaugenmerk liegt in diesem Rahmen auf Reisen, Freizeiten, Jugendveranstaltungen und Fortbildungsangeboten, sowie auf sozialen und diakonischen Projekten. Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt in Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ernst. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern was wir dafür tun, um Ihre Datensicherheit und unseren Erfordernissen gerecht zu werden.

Mit Ihrer Anmeldung und Buchung willigen Sie darin ein, dass Ihre persönlichen Daten von uns genutzt werden dürfen, wie im Folgenden ausgeführt:

Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen persönlichen Daten, die Sie uns über diese Website oder auf anderem Wege zusenden, werden von uns ausschließlich zweckgebunden genutzt. Ohne diese Informationen ist es uns leider nicht möglich, Ihnen die gewünschte Leistungen zu erbringen.

Wir werden die Daten entsprechend den für uns geltenden einschlägigen kirchlichen und staatlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Datenschutzgesetztes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Teledienstgesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte außerhalb unseres Hauses weiter.

Weiterhin werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich, dritten Dienstleistern (z.B. Fluggesellschaften bei der Buchung von Flügen, Mietwagenunternehmen, Versicherungen etc.) zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich sind diese, wie auch die anderen oben genannten Anbieter, ebenso dazu verpflichtet, Ihre Daten in keinem Fall missbräuchlich zu nutzen oder weiterzugeben. Diese Grundsätze sind auch in unseren Reisebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen des ejw verankert.

Ihre für die erfolgreiche Abwicklung von Veranstaltungen wie Reisen, Freizeiten und Bildungsangeboten benötigten Daten werden zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung mittels EDV gespeichert. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterialien zu Reise, Freizeiten, Seminaren und Bildungsangeboten sowie von Informationsbriefen per E-Mail oder Post verwendet.

Einige Veranstaltungen werden durch städtische-, Landes- und/oder Bundesmittel gefördert. Im Falle einer finanziellen Förderung müssen wir zur Abwicklung (z.B. beim Kreisjugendring oder dem Landesjugendplan des Landes Baden-Württemberg etc.) Ihre Daten an den jeweiligen Zuschussgeber weitergeben. Um diese Fördermittel zu bekommen, muss der Teilnehmende in der Regel seine Teilnahme an dieser Veranstaltung per Unterschrift bestätigen ; somit erlangt er unmittelbare Kenntnis über die Weitergabe der Daten an den Zuschussgeber.

Sie haben natürlich jederzeit das Recht auf Auskunft und Berichtigung Ihrer persönlichen Daten. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten sperren oder löschen zu lassen, soweit gesetzliche Regelungen (z.B. des Steuerrechts) dem nicht entgegenstehen. Daten, die für eine vertragliche Leistung unserererseits (z.B. Abrechunung einer Bildungs- oder einer Freizeitveranstaltung) erhoben wurden sind von einer Löschung grundsätzlich nicht berührt, soweit sie als notwendige Bestandteile der Vertragserfüllung unerlässlich sind.

Mit dieser Anmeldung und Buchung bestätigen Sie auch, dass Sie zum Zeitpunkt dieser Anmeldung und Buchung volljährig sind.

Für Minderjährige : Solltest Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig sein, dann darfst Du die Anmeldung und Buchung nur vornehmen, wenn Du diese zusammen mit einem Elternteil oder Vormund (Sorgeberechtigten) vornimmst. Bei der Anmeldung zur Buchung erhälst Du einen entsprechenden Sicherheitshinweis.

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen des Evangelischen Jugendwerks der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen für Seminare und Bildungsveranstaltungen
 (Stand Juli 2018)  

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen (Im Folgenden: Teilnahmebedingungen) werden, soweit sie in die Anmeldung rechtswirksam einbezogen wurden, Inhalt des Vertrages, der zwischen dem Evangelischen Jugendwerk der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen und dem Teilnehmer zustande kommt.

 

  1. Allgemeines

 

Das Evangelische Jugendwerk  der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen (ejw), Sindelfinger Straße 9, 71032 Böblingen, ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung. Es ist öffentlich anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §4 des Jugendbildungsgesetztes des Landes Baden-Württemberg und anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen  gelten für den Vertrag  über die Teilnahme an Seminaren und Bildungsveranstaltungen, angeboten vom Evangelischen Jugendwerk der Gesamtkirchengemeinde in Böblingen, im Folgeneden ejw genannt. Die Durchführung der Seminare und Bildungsveranstaltungen (Im Folgenden: Veranstaltungen) erfolgt durch das ejw selbst oder durch einen durch das ejw beauftragten Dritten.

 

  1. Anzuwendendes Recht

 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem ejw und den Teilnehmern finden in erster Linie die vorliegenden Teilnahmebedingungen Anwendung, ansonsten die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag, §§611ff BGB.

 

  1. Teilnahme

 

An den Veranstaltungen des ejw kann jede und jeder teilnehmen, soweit für das jeweilige Angebot in der Ausschreibung keine Beschränkung, wie z.B. Alter, Geschlecht oder Kenntnisstand (z.B. Anfänger, Fortgeschrittene) angegeben sind.

 

  1. Anmeldung und Vertragsschluss

 

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des ejw bietet der Kunde dem ejw verbindlich den Abschluss eines privatrechtlichen  Vertrages über die Teilnahme auf Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

 

  1. Schriftform

 

Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, E-Mail oder Online-Buchungssystem unter Angaben aller im Anmeldeformular geforderten Daten erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen werden in der Regel nicht angenommen.

 

  1. Inhalt

 

Mit der Anmeldung  erkennt der Teilnehmer/Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen des ejw an.

 

  1. Anmeldung Minderjähriger

 

Die Anmeldung Minderjähriger kann nur schriftlich oder online über http://www.ejwbb.de erfolgen. Sie muss im Fall der schriftlichen Anmeldung von einem Elternteil (Sorgeberechtigten) durch Unterschrift bestätigt werden. Im Fall der Anmeldung über http://www.ejwbb.de  muss der Minderjährige ausdrücklich erklären, dass die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten vorliegt. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Wirksamkeit von Geschäften beschränkt Geschäftsfähiger.

 

  1. Anmeldebestätigung oder Absage

 

Im Falle einer Online-Anmeldung erfolgt innerhalb von 10 Tagen automatisch eine elektronische Anmeldebestätigung. Diese stellt lediglich eine Eingangsbestätigung dar und noch keine Teilnahmebestätigung, begründet also noch keine vertraglichen Ansprüche.
Der Eingang von Anmeldungen per Brief wird nicht gesondert bestätigt. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt eine schriftliche Absageinnerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldung.

 

  1.  Teilnahmebestätigung

 

Mit Erhalt der schriftlichen oder elektronischen Teilnahmebestätigung durch das ejw kommt der Vertag zustande.

 

  1. Leistungen und Durchführung

     

 

  1. Allgemeines

 

Die vertraglichen Leistungen des ejw bestehen in der Organisation und Durchführung  der angebotenen Veranstaltung.

 

  1. Leistungen

 

Inhalt, Umfang und Preis der jeweiligen Veranstaltung, sowie die mit der Durchführung der Schulungsveranstaltung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Das ejw behält sich notwendige Änderungen der Veranstaltungen vor, soweit diese den Gesamtzuschnitt der betreffenden Veranstaltung nicht wesentlich verändern und dem Teilnehmer zumutbar sind. Druckfehler und Zeichenfehler  sind von der Leistungspflicht und der Haftung ausgenommen.

 

  1. Nebenabrede

 

Nebenabreden, die von der Leistungsbeschreibung abweichende Leistungen regelt, sind nur insoweit wirksam, als sie ausdrücklich schriftlich in den Vertrag einbezogen wurden.

 

  1. Anordnungen und Hinweise der Seminarleitung

 

Die vom ejw mit der Durchführung der Veranstaltung  beauftragten Mitarbeitern bzw. Referenten sind gegenüber dem Teilnehmer  weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 

  1. Unterbringung

 

Soweit die Veranstaltung die Übernachtung in einer der Tagesstätten des ejw beinhaltet, erfolgt die Unterbringung in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Falls Einzelzimmer vorhanden und gewünscht sind, wird ein Zuschlag berechnet. Dieser ist in den verschiedenen Tagungsstätten unterschiedlich hoch.

 

  1. Leistungsänderungen

     

 

  1. Änderungen oder Abweichungen des Programms

 

Werden nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhaltes oder der Organisation einer Veranstaltung  notwendig, behält sich das ejw die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit hierdurch der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und die Änderung oder Abweichung dem Teilnehmer zumutbar ist.

 

  1. Ersatz des Veranstaltungsleiters

 

Der in der Leistungsbeschreibung angegebene Veranstaltungsleiter kann bei einer für das ejw nicht vorhersehbaren Verhinderung (insbesondere Erkrankung) durch einen anderen mit gleicher Qualifikation bzw. Erfahrung ersetzt werden.

 

  1. Teilnahmegebühren und Zahlung

     

 

  1. Grundsatz

 

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in den Ausschreibungen ausgewiesenen Preise der einzelnen Veranstaltung. Diese können beim ejw jederzeit angefordert werden.

 

  1. Nicht enthaltene Kosten

 

 Reisekosten (Insbesondere Beförderungs- und Übernachtungskosten) sind im Preis nicht eingeschlossen, sofern sich nichts aus der Leistungsbeschreibung ergibt.

 

  1. Zahlungsweise und Fälligkeit

 

Die vertraglich vereinbarten Teilnehmergebühren werden beim Teilnehmer per Rechnung, die dem Teilnehmer zusammen mit der  Teilnehmerbestätigung per E-Mail zugesandt wird, geltend gemacht. Eine Barzahlung der Gebühren zu Beginn der Veranstaltung kommt nur ausnahmsweise dann in Frage, wenn diese Möglichkeit zuvor in der Ausschreibung angegeben wurde. Wenn die Teilnahme Gebühr entsprechend schriftlich in Rechnung gestellt wird, ist diese spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

 

  1. Rücktritt des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer kann bei bereits erfolgter wirksamer Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem ejw vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Grundgesetz

 

Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form, das ejw empfiehlt jedoch im Interesse des Teilnehmers eine schriftliche Rücktrittserklärung.

 

  1. Stornosfristen und Gebühren bei Rücktritt

 

Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer kann das ejw folgende pauschale Entschädigungen geltend machen:

 

  1. Veranstaltung ohne Übernachtung

    Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung wird bei einem vom ejw nicht zu vertretenden Rücktritt des Teilnehmers ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn der ausgeschriebene Veranstaltungsbeitrag fällig, jedoch höchstens 20,00€ pro angemeldeter Teilnehmer

     

  2. Veranstaltungen mit Übernachtungen

    Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden mit dem Rücktritt pauschal folgende Entschädigungssummen fällig:

     

  1. Bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    15% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr, maximal jedoch 21,00€.

  2. Vom 44. Bis 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    25% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  3. Vom 34. Bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    50% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  4. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn:

    80% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr.

  5. Volle Teilnahmegebühr:

    Bei einem Rücktritt des Teilnehmers am Tag des Veranstaltungsbeginns wird die  volle Teilnahmegebühr fällig.

     

  1. Entschädigung bei Nachweis des tatsächlichen Schadens

    Das ejw kann im Falle des Rücktritts des Teilnehmers einen von den vorstehenden  Pauschalen abweichen, konkret berechneten und bezifferten Ausfall nachweisen und als Entschädigung vom Teilnehmer verlangen.

     

  2. Nichterscheinen oder verspätete Abmeldung

    Erscheint ein Teilnehmer ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung nicht zu der Veranstaltung, wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig, ebenso, wenn eine schriftliche Rücktrittserklärung dem ejw nach Veranstaltungsbeginn zugeht. 

     

  1. Grundsätzlich kein Gebührenerlass

    Ein Erlass der Teilnahme- oder Stornogebühr wegen Krankheit, Urlaub und anderen beim Teilnehmer liegenden Gründen erfolgt Grundsätzlich kein nicht.

     

  2. Nachweismöglichkeit des Teilnehmers zum tatsächlich entstandenen Schaden

    Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, dem ejw nachzuweisen, dass diesem abweichend von den vorstehenden Stornogebühren durch den Rücktritt und die Nichtteilnahme des Teilnehmers kein oder ein geringer Ausfall entstanden ist.
    Gelingt dieser Nachweis, ist der Teilnehmer lediglich zur Zahlung des nachgewiesenen tatsächlichen Ausfalls verpflichtet.

     

  3. Ersatzteilnehmer

    Die Veranstaltungsleistung  kann auf eine durch den Teilnehmer gestellte Ersatzperson übertragen werden.

     

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder frühzeitiger Abreise wegen Krankheit oder aus anderen , nicht vom ejw zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Minderungen oder anteilige Rückerstattung.
Ebenso werden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z.B. Mahlzeiten) grundsätzlich nicht erstattet.
Das ejw bezahlt jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an den Veranstalter tatsächlich zurückerstattet worden sind.

 

  1. Rücktritt und Kündigung des Veranstalters

Das ejw kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Veranstaltung  jederzeit absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Bedingungen aus Gründen ändern, die nicht vom ejw zu vertreten sind.

  1. Krankheit oder sonstige Verhinderung des Referenten

    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Veranstaltungsleiter plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Veranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen des ejw keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation und Erfahrung gestellt werden kann.

     

  2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

    Das ejw kann bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
    Das ejw wird, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt werde muss, die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn unterrichten.

     

  3. Seminarräume

    Weiterhin kann das ejw jederzeit vor Veranstaltungsbeginn  vom Vertrag zurücktreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen, wenn die Veranstaltungsräume oder unverzichtbares Veranstaltungsmaterial infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen und Ersatzräume oder Ersatzmaterial nicht verfügbar gemacht werden können.

     

  4. Zurückerstattung gezahlter Beiträge

    Gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühren werden durch das ejw unverzüglich zurückerstattet, im Fall des Rücktritts vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe und im Fall der Kündigung nach Veranstaltungsbeginn anteilig im Verhältnis zur ausgeschriebenen Gesamtdauer.

     

  5. Keine weitergehenden Ansprüche

    Bei Absage oder Kündigung der Veranstaltung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch  auf  Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, oder Arbeitsausfallkosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

     

  6. Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit

    Das ejw kann den Seminarvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf die ausgeschriebene Gebühr fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer mehrfach trotz Abmahnung den Veranstaltungsverlauf stört, wenn er Einrichtungen des ejw beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für das ejw, den Veranstaltungsleiter oder anderen Teilnehmer nicht zumutbar ist.

     

  1. Haftung des ejw

Das ejw haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und für die ordnungsgemäße Erbringung der Veranstaltungsleistungen. Diese Haftung sowie die Haftung für die Verletzung sämtlicher vor-, neben- und nachvertraglicher Pflicht ist beschränkt auf die dreifache Höhe des Veranstaltungspreises.
Das ejw schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht 
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Das ejw haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

 

  1. Datenschutz und Datenverwendung

Die zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie die  zur Rechnungsstellung und Zuschussbeantragung benötigten personalbezogenen Daten der Teilnehmer werden gespeichert und elektronisch verarbeitet.
Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltungen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis des jeweiligen Teilnehmers.
Die Teilnehmerdaten werden nicht zu gewerblichen Zwecken an andere weitergegeben.
Soweit personenbezogene Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, erfolgt die
  Datenverarbeitung vorrangig nach dem  Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

  1. Teilnehmer-/ Arbeitsunterlagen

Soweit die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung urgeberrechtlich geschützt sind, sind die Teilnehmer nicht befugt, Arbeitsunterlagen ohne vorherige Zustimmung des Urhebers zu vervielfältigen und/oder Dritten – auch auszugsweise – zugänglich zu machen. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen an Arbeitsunterlagen dürfen nicht entfernt werden.  

 

  1. Schlussbestimmungen

     

  1. Recht der Bundesrepublik Deutschland

    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

     

  2. Verjährung

    Alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem ejw verjähren mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes und bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hinsichtlich der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahre, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den Umständen, die den Anspruch gegen das ejw begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

     

     

     

 

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